Nachbarschaftshilfe nur mit Privathaftpflichtversicherung
Nachbarschaftshilfe ist nicht selbstverständlich, doch wer sie leistet sollte selbstverständlich eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Selbst wenn es nur darum geht, im Urlaub den Briefkasten zu leeren oder die Blumen beim Nachbarn zu gießen: Passieren kann immer mal etwas und dann tritt die Privathaftpflichtversicherung ein. Doch gerade bei Gefälligkeiten unter Nachbarn sind die Zahlungsregelungen schwierig. Häufig greift ein Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten. Wir informieren Sie gerne, damit ihre Versicherung diese Leistungen auch abdeckt.
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