Krankenkassen-Beitragserhöhung führt zu Steuermindereinnahmen
Die geplante Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge von 14,9 auf 15,5 Prozent wird im kommenden Jahr zu Steuermindereinnahmen in erheblichem Umfang führen.
Wie die Bundesregierung mitteilt, sollen die jährlichen Mindereinnahmen 590 Millionen Euro bei der Einkommensteuer und 30 Millionen Euro beim Solidaritätszuschlag betragen. Die Arbeitnehmerbeiträge seien als Sonderausgaben abziehbar, erläutert die Bundesregierung. Die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge werde ebenfalls zu Steuermindereinnahmen führen, deren Höhe sich aber noch nicht beziffern lasse.
Zu den Auswirkungen der Beitragserhöhungen schreibt die Bundesregierung, dass ein monatlicher Zusatzbeitrag von 20 Euro nach Abzug des Sonderausgabenabzugs zu einer Belastung von 13 Euro führen werde. Dem Beispiel liegt ein Bruttojahreseinkommen von 40.000 Euro bei Steuerklasse I und eine Grenzsteuerbelastung von 35 Prozent zugrunde.
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